Steuern

Mit der Einführung des e-filing-Systems ist das Ausfüllen einer Steuererklärung für in Malaysia steuerpflichtige Personen relativ einfach ge­worden. Ein im Internet herunter zu ladendes Formular muss nur noch mit den entsprechenden Daten ausgefüllt werden. Das interaktive Formular errechnet dann sofort die fällige Summe an Steuern.

 

Sie können das Formular via E-Mail an die Steuerbehörde in Malaysia schicken. Wenn Sie das e-filing-System nutzen wollen, wird Ihnen beim ersten Mal eine e-file-Nummer zugeteilt, die Sie bei der Steuerbehörde abholen müssen.

 

Steuern und Absetzbares

In Malaysia steuerpflichtig, resident tax payer, sind alle Personen, die sich mehr als 182 Tage im Jahr im Land aufgehalten haben. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des Einkommens und beträgt zwischen 0% und 28%. Hierbei kann man Verschiedenes von den Steuern absetzen:

 

Persönliches

Für drei Kinder

Für den nicht verdienenden Ehepartner

Für jedes Kind

Ausgaben für Arztkosten

Ausgaben für Lebensversicherung

 

Bildungskosten absetzen

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, Kosten von den Steuern abzusetzen: etwa Kosten für die Ausbildung der Kinder. Für Kinder über 18 Jahre, die noch in der Ausbildung sind, lassen sich bis zu RM 4000,00 absetzen. Studiert das Kind dann an einer Univer­sität in Malaysia oder einem ebensolchen College kann man bis zu RM 5000,00 für Weiterbildung absetzen. Der Steuersatz für ausländische Steuerpflichtige, die sich weniger als 182 Tage pro Jahr im Land aufhalten und als „non-tax-residents" eingestuft werden, liegt bei 28 Prozent.

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