Einkommen

Die Lebenshaltungskosten sind in Malaysia im Vergleich zu Deutschland und auch zu denen in Singapur oder Japan deutlich geringer. Die Einkommen aber auch.

 

Dienstleistungen und die Arbeitskosten für Handwerker (z.B. in der Autowerkstatt) sind billig. Wenn Sie im Restaurant essen wollen, können Sie dies in einem der preisgünstigen Restaurants für RM 10 bis 15 tun. Sie haben die Auswahl zwischen indischem, chinesischem und malaiischem Essen. Thai- oder vietnamesische Restaurants an der Ecke bleiben etwa in derselben Preiskategorie. Das Essen schmeckt gut die Qualität ist absolut akzeptabel: auch für Europäer. Natürlich gibt es auch die Fünf-Sterne-Restaurants. Dort müssen Sie mit RM 50 bis RM 100 und mehr für Ihr Essen rechnen.

 

Autos, Alkohol und Hausangestellte

Mit hohen Steuern belegt und damit relativ teuer sind Autos, die nicht in Malaysia hergestellt wurden, und alkoholische Getränke. Wenn Sie monatlich über RM 6000 verfügen und nicht in einem Luxusappartement wohnen, können Sie damit recht gut in Malaysia leben. Was sich die meisten Menschen in Deutschland nicht leisten können, wird in Malaysia für Expatriates erschwinglich: eine Haushaltshilfe, die mit im Haus wohnt. Mittlerweile hat die Regierung in Malaysia Mindestlöhne für Haus­angestellte vorgelegt und die Arbeitszeiten geregelt. Danach müssen Teilzeit-Angestellte ein Einkommen zwischen RM 700 und 1000 pro Monat haben. Ganztags-Beschäftigten (In-house-maids) stehen zwischen RM 1200 und 1500 zu.

 

Pensionsfonds

In Malaysia wurde für alle Angestellten, unabhängig von der Einkommensklasse, der „Employees Provident Fund" eingerichtet. Er dient als eine Art Sozialversicherung, übernimmt aber in erster Linie die Aufgabe einer Pensionskasse und ist damit nicht vergleichbar mit den Leistungen der Sozialversicherung in Deutschland. Die Mindestbeiträge der gesetzliche Abgaben gemäß Employees Provident Fund Act, 1991belaufen sich auf:

 

Arbeitgeber: Minimum von 12% vom Monatseinkommen des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer: Minimum von 11% vom Monatseinkommen des Arbeitnehmers.

 

Alle ausländischen Arbeiter und Expatriates und ihre Arbeitgeber sind von Pflicht-EPF-Beiträgen befreit. Sie können jedoch freiwillige Einzahlungen nach folgendem Muster machen:

 

Arbeitgeber: RM 5.00 (US$ 1.32) pro Arbeitnehmer pro Monat

Arbeitnehmer: 11% des Monatseinkommens des Arbeitnehmers.

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